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3G in allen Gebäuden des VfB

Ab Mittwoch dem 04.03.2022 gilt in allen Gebäuden des VfB die 3G-Regel. Alle Personen die diese betreten, müssen also genesen, getestet oder geimpft sein.

Befreit von der 3G-Pflicht sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Registrierung zur Kontaktnachverfolgung ist nicht mehr erforderlich.

Im Übrigen gelten die aktuellen einschlägigen Corona-Regelungen des Landes Nieder-sachsen, des Landkreises Leer und das nachstehende Hygienekonzept des VfB Uplen-gen e.V.:

  1. Beim Betreten und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bitte unbedingt den Abstand von 1,5 Metern einhalten.
  2. Die Sportgeräte müssen nach jeder Benutzung mit Desinfektionsmittel behandelt wer-den.
  3. Die Duschen und Umkleidekabinen dürfen genutzt werden. Auch hier gelten die Ab-standsregeln.
  4. Auch die Toiletten stehen zur Verfügung. Seife und Desinfektionsmittel sind vorhan-den. Es sind ausschließlich die vorhandenen Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  5. In den Sporthallen, dem Vereinsheim und dem Tennisheim ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten. Ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während der Sporteinheiten.

Die Einhaltung der Regelungen wird von Vertretern des VfB Uplengen e.V. kontrolliert. Der Verein behält sich bei Verstößen vor, Verweise auszusprechen.

Diese Partner tragen dazu bei, dass Sport, Gemeinschaft und Vereinsleben in Uplengen Tag für Tag möglich bleiben.